
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ImmoRein GmbH
Unsere AGB schaffen klare und faire Rahmenbedingungen für eine professionelle Zusammenarbeit. Transparenz und Vertrauen stehen für uns an erster Stelle.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der ImmoRein GmbH im Bereich Unterhaltsreinigung, Umzugsreinigung, Privatreinigung, Hauswartung sowie Aussenflächenreinigung.
Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.
Leistungsumfang
Die ImmoRein GmbH erbringt Reinigungs- und Hauswartungsdienstleistungen gemäss individueller Vereinbarung bzw. Offerte.
Massgebend ist der schriftlich bestätigte Leistungsumfang.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden separat verrechnet.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte (per E-Mail oder unterschrieben) zustande.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behält sich die ImmoRein GmbH vor:
Zutritt und Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den zu reinigenden Objekten zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen (Schlüssel, Codes, Zutrittskarten usw.).
Kann die Dienstleistung aufgrund fehlenden Zugangs oder unzureichender Vorbereitung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird der entstandene Aufwand in Rechnung gestellt.
Zustand des Objekts
Die Reinigung erfolgt auf Grundlage des bei Auftragsannahme erkennbaren Zustandes.
Stark verschmutzte Bereiche, aussergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. Nikotin, Bauschmutz, Tierhaltung, Fettablagerungen, Schimmel, Kalkextreme usw.) oder nicht fachgerecht behandelte Oberflächen können zu Mehrkosten führen.
Bereits beschädigte, empfindliche oder altersbedingt abgenutzte Materialien werden auf Risiko des Kunden gereinigt.
Verwendung kundeneigener Reinigungsmittel
Verlangt der Kunde ausdrücklich die Verwendung eigener Reinigungs- oder Pflegeprodukte, erfolgt deren Einsatz ausschliesslich auf Anweisung und Verantwortung des Kunden.
Die ImmoRein GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Fleckenbildungen, Materialveränderungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch ungeeignete oder nicht fachgerechte Produkte entstehen.
Die Verantwortung für Eignung und Materialverträglichkeit der bereitgestellten Produkte liegt ausschliesslich beim Kunden.
Umzugsreinigung und Abnahme
Sofern eine Abnahmegarantie vereinbart wurde, gilt diese nur:
Unterhaltsreinigung
Bei regelmässigen Reinigungsarbeiten richtet sich der Leistungsumfang nach dem vereinbarten Reinigungsplan.
Zusatzarbeiten ausserhalb des vereinbarten Intervalls werden separat verrechnet.
Hauswartung
Die Hauswartung umfasst ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Kontroll-, Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten.
Technische Reparaturen oder externe Handwerkerleistungen sind nicht Bestandteil der Dienstleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Aussenflächenreinigung
Bei der Reinigung von Aussenflächen (z. B. Fassaden, Vorplätze, Terrassen, Tiefgaragen, Hochdruckarbeiten) übernimmt die ImmoRein GmbH keine Haftung für:
Haftung
Die ImmoRein GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall wird ausgeschlossen.
Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
Beanstandungen
Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung der Dienstleistung schriftlich zu melden.
Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Der ImmoRein GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die ImmoRein GmbH behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und gemäss geltendem Schweizer Datenschutzrecht.
Details sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
Stornierung und Kündigung
Stornierung von Einzelaufträgen
Vereinbarte Einzeltermine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Ausführungstermin schriftlich abgesagt werden. Erfolgt die Stornierung später, ist die ImmoRein GmbH berechtigt, den entstandenen Aufwand oder den vereinbarten Auftragspreis ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.
Kündigung von Daueraufträgen
Bei Unterhaltsreinigungen gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarte Vertragslaufzeit sowie die dort festgelegte Kündigungsfrist.
Sofern in der Offerte oder Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragslaufzeit
Unterhaltsreinigungen werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Leistungsbeginn.
Automatische Vertragsverlängerung
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 12 Monate.
Ordentliche Kündigung
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer bei der ImmoRein GmbH eingegangen sein.
Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
vertragliche Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung wiederholt nicht eingehalten werden;
Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben;
eine weitere Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Vertrauensstörungen oder wiederholter erheblicher Meinungsverschiedenheiten unzumutbar geworden ist.
Monatspauschale und Personaleinsatz
Die vereinbarte Monatspauschale stellt einen Pauschalpreis für die vereinbarten Reinigungsleistungen dar. Sie ist unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden sowie dem internen Zeitaufwand der ImmoRein GmbH.
Die ImmoRein GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz von Personal, Arbeitsorganisation und Arbeitsmethoden, sofern die vereinbarten Leistungen fachgerecht und vollständig erbracht werden.
Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist die ImmoRein GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.
Es gelten folgende Mahnkosten:
Mahnung: CHF 30.–
Mahnung: CHF 50.–
Umtriebsentschädigung bei Betreibung: CHF 200.–
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der ImmoRein GmbH.